Schadengutachten

Nach dem Unfall zählt, was tatsächlich beschädigt ist – nicht, was jemand schätzt. Wir stellen es fest, dokumentieren es und machen es gegenüber der Versicherung belastbar.

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Schadengutachten

Nach dem Unfall zählt, was tatsächlich beschädigt ist – nicht, was jemand schätzt. Wir stellen es fest, dokumentieren es und machen es gegenüber der Versicherung belastbar.

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Sie wählen den Gutachter – nicht die Versicherung.

Hebebühne in Neuburg: auch Unterbodenschäden sichtbar.

Bei unverschuldetem Unfall zahlt die Gegenseite.

Ein Unfall ist schnell passiert. Unübersichtlich wird es meist erst danach: Die Versicherung meldet sich, ein Gutachter wird angekündigt, Fristen stehen im Raum, und Sie sollen etwas entscheiden, das Sie nicht einschätzen können.

Ein unabhängiges Schadengutachten stellt fest, was an Ihrem Fahrzeug tatsächlich beschädigt wurde und was die Instandsetzung kostet. Es ist die Grundlage für alles Weitere: für die Abrechnung mit der Versicherung, für die Werkstatt und, falls es so weit kommt, für Ihren Anwalt.

Wer zahlt das Gutachten?

0 €

Unverschuldet: Die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners trägt die Kosten des Gutachtens vollständig.

Kasko

Kaskoschaden: In der Regel beauftragt Ihre eigene Versicherung das Gutachten.

Sie

Selbst verursacht: Lohnt sich trotzdem oft, etwa um vor der Reparatur zu wissen, ob sie sich überhaupt rechnet.

Den Gutachter, den die gegnerische Versicherung schickt, müssen Sie nicht akzeptieren.

Nach einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie einen eigenen Sachverständigen beauftragen. Ein von der Versicherung geschickter Gutachter arbeitet im Auftrag der Gegenseite. Wir arbeiten in Ihrem Auftrag, am selben Fahrzeug, aber ohne Interesse daran, dass die Schadensumme klein ausfällt.

Ab wann lohnt sich ein Gutachten?

750–1.000 €

Richtwert für die Bagatellgrenze, je nach Versicherer. Darunter genügt meist ein Kostenvoranschlag der Werkstatt. Darüber wird es ohne saubere Dokumentation schnell teuer.

Ein Kostenvoranschlag beziffert die Reparatur, mehr nicht. Ein Gutachten erfasst zusätzlich:

  • die merkantile Wertminderung Ihres Fahrzeugs

  • die Dauer des Nutzungsausfalls

  • den Zustand vor dem SchadenDas sind Positionen, die Ihnen ohne Nachweis niemand erstattet.

Was in Ihrem Gutachten steht

  • Schadenumfang und Schadenhergang, vollständig fotografisch dokumentiert

  • Kalkulierte Reparaturkosten nach Herstellervorgaben

  • Wiederbeschaffungswert und Restwert des Fahrzeugs

  • Merkantile Wertminderung: der Betrag, um den Ihr Auto durch den Unfall dauerhaft weniger wert ist

  • Voraussichtliche Reparatur- und Nutzungsausfalldauer

  • Feststellung und Abgrenzung von Vorschäden

Untersucht wird das Fahrzeug in unserem Begutachtungsraum in Neuburg an der Donau, mit Hebebühne. Schäden am Unterboden, an Achsen und Aufhängung bleiben bei einer Sichtprüfung im Freien unsichtbar. Genau dort sitzen die teuren Überraschungen.

So läuft’s ab

Transparent, zügig und nachvollziehbar – von der ersten Anfrage bis zum fertigen Gutachten.

Schritt 01

Kontakt aufnehmen

Sie schildern kurz, was passiert ist. In den meisten Fällen bekommen Sie noch am selben oder am nächsten Tag einen Termin.

Schritt 02

Fahrzeug prüfen

In Neuburg auf der Hebebühne – oder wir kommen zum Fahrzeug, wenn es nicht mehr fahrbereit ist. Jeder Befund wird fotografisch belegt.

Schritt 03

Gutachten erhalten

Kalkulation, Bewertung und Dokumentation werden zu einem nachvollziehbaren Gutachten zusammengeführt – auf Wunsch direkt an Versicherung, Werkstatt oder Anwalt.

Was Sie zum Termin mitbringen

  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)

  • Aktenzeichen oder Schadennummer der Versicherung, falls schon vorhanden

  • Kontaktdaten und Kennzeichen des Unfallgegners

  • Angaben zu Vorschäden und früheren Reparaturen

  • Serviceheft und Rechnungen größerer Reparaturen, falls greifbar

Fehlt etwas davon, ist das kein Hindernis. Wir fangen trotzdem an.

Häufige Fragen

Darf ich mein Auto vorher schon reparieren lassen?

Besser nicht. Ist der Schaden repariert, lässt er sich nicht mehr beweisen, und ohne Beweis erstattet die Versicherung nicht. Erst begutachten, dann reparieren.

Wie schnell bekomme ich einen Termin?

In der Regel innerhalb von ein bis zwei Werktagen. Bei nicht fahrbereiten Fahrzeugen kommen wir zu Ihnen.

Was ist, wenn die Versicherung das Gutachten anzweifelt?

Ein Gutachten ist so belastbar wie seine Dokumentation. Deshalb wird jeder Befund fotografisch belegt und jede Position nachvollziehbar hergeleitet. Kommen Rückfragen, beantworten wir sie gegenüber der Versicherung direkt.

Gilt das auch für Motorräder, Wohnmobile oder Anhänger?

Ja. Begutachtet wird alles, was ein Kennzeichen trägt.

Warum ein Schadengutachten von inspecto

Wir bewerten Fahrzeuge objektiv, ermitteln Markt- und Restwerte nachvollziehbar und bieten individuelle Beratung für besondere Anforderungen rund um Fahrzeugwerte.

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Reparaturkosten, Wertminderung und Nutzungsausfall vollständig erfasst

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Vorschäden sauber abgegrenzt – keine Angriffsfläche für die Versicherung

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Jede Position fotografisch belegt und nachvollziehbar hergeleitet

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In Ihrem Auftrag – nicht im Auftrag der Gegenseite

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Unser Anspruch

Als zertifizierter Kfz-Sachverständiger prüft Dominik Fetsch Fahrzeuge nachvollziehbar – unabhängig von Versicherungs- oder Verkaufsinteressen, mit moderner Prüftechnik und klar dokumentiertem Ergebnis.

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Neuburg a.d. Donau
und im Raum Ingolstadt, Pfaffenhofen, Eichstätt, Augsburg.

Donaustraße 64 · 86633 Neuburg a.d. Donau

Telefonisch Mo–Fr 08:00–18:00 Uhr
+49 (0) 8431 3994661
Mobil +49 (0) 152 52412181

© 2026 Inspecto. Alle Rechte vorbehalten.

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